Urheberrechtliche Prüfung
lVerletzung des Vervielfältigungsrechts, § 16 UrhG:
lJob-Datenbank ist schutzfähiges Datenbankwerk, § 4 UrhG
lVervielfältigung der Datenbank durch den Benutzer beim Aufruf
ØDaten werden in den Cache des Computers kopiert
lDer Link trägt zu dieser Vervielfältigung bei
ØHaftung als Mitstörer gemäß § 97 UrhG, Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch
lProblem: Einwilligung des Autors in den Download
lSeiten werden zum Download ins Internet gestellt
lEs wird vertreten, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliege, da es an einer Störung fehle. Der Link verweise nur auf eine legale Möglichkeit (Heidrich MMR 1998, 671; Gabel, K&R 1998, 555)
lGegenansicht: Der Autor hat keine Genehmigung erteilt, dass die Seite in dieser Weise angezeigt wird, das Vervielfältigungsrecht wird überschritten (LG Hamburg CR 2000, 776; http://www.netlaw.de/urteile/olghh_06.htm , 1198; LG Köln ZUM 2001, 714)
lZulässigkeit flüchtiger Speicherungen nach dem neuen § 44a UrhG
lDer Cache-Speicher ist ein flüchtiger Speicher im Sinne der Vorschrift
ØDie Vervielfältigung beim Download-Vorgang kann nach der Gesetzesänderung keine Urheberrechtsverletzung mehr begründen (Reinstadler JurPC Web-Dok 332/2003)
lVerletzung des Urheberbenennungsrechtes, § 13 UrhG
lGewährt Unterlassungsanspruch, wenn die Behauptung aufgestellt wird, ein anderer sei Urheber (Reinstadler JurPC Web-Dok 332/2003)
lDieser Eindruck entsteht durch den Copyright-Vermerk in der Navigationsleiste
ØUnterlassungsanspruch nach §§ 13, 97 UrhG
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