Erste Maßnahmen
lSchriftsatz an Polizei / Staatsanwaltschaft
lAntrag auf Akteneinsicht
lMitteilung, dass nach Akteneinsicht eine schriftliche Stellungnahme abgegeben wird
ØErste Maßnahme bei jeder Strafverteidigung
ØOft sind die Informationen des Mandanten über die Ermittlungen nicht vollständig
ØSo lässt sich ein Bild gewinnen, in welche Richtung die Polizei ermittelt / ob eine Anklage zu erwarten ist
lBeweismittel sichern
lAusdrucke der Website des Mandanten anfertigen
lAusdrucke der verlinkten Websites anfertigen
ØDokumentation der Link-Kette: Sind die Informationen direkt verlinkt oder erst über weitere Links abrufbar?
lVerantwortlicher der verlinkten Website feststellen
lz. B. Denic-Abfrage
ØKönnte der primär Verantwortliche sein
Ø