Kann Frau Schlaumeier die Schuhe zurückgeben?
lWiderrufsrecht, §§ 312d Abs.1, 355 Abs. 1 BGB
lFernabsatzvertrag nach § 312b Abs. 1 BGB (+)
lAusnahmevorschriften des § 312b Abs. 3 liegen nicht vor
ØNr. 5: Schuhe sind Haushaltsgegenstände des täglichen Bedarfs, werden aber in unserem Fall nicht innerhalb eines Ortes geliefert
lWiderrufsrecht nach § 312d Abs. 1 bei fehlender anderweitiger Vereinbarung gegeben
ØEs liegt offenbar keine Vereinbarung vor
lAusnahmevorschriften des § 312d Abs. 4 nicht gegeben
ØWiderrufsrecht ist gegeben
lDauer des Widerrufsrechts:
lNach § 355 Abs. 1 BGB zwei Wochen
lFrist beginnt nach §§ 312d Abs. 2, 312c Abs. 2 aber erst mit dem Erhalt einer formwirksamen Widerrufsbelehrung nach  § 14 BGB-InfoV
ØOhne Widerrufsbelehrung beginnt die Frist nicht zu laufen
lNach dem neuen § 355 Abs. 3 Satz 3 BGB erlischt das Widerrufsrecht ohne Belehrung niemals (gilt seit 1. November 2002, Art. 229 § 9 EGBGB)
ØAuch nach mehr als einem Jahr Widerruf noch möglich
ØWiderrufsrecht ist gegeben.