Fall 5

Online-Auktionen

Die Rechtswirksamkeit von Kaufverträgen, die bei Internet-Versteigerungen geschlossenen werden

 

 

Abwandlung:

Nachdem der Gegner rechtskräftig zur Herausgabe der Uhr, ersatzweise zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt worden ist, weigert sich dieser weiterhin, die Uhr herauszugeben oder zu zahlen.

Dem Gerichtsvollzieher gegenüber gibt er eine eidesstattliche Versicherung ab, dass er außer einer einfachen Wohnungseinrichtung nichts besitze .

Die Uhr wird von dem Gerichtsvollzieher nicht vorgefunden. Der Gegner präsentiert einen Vertrag, dem zufolge er die Uhr vor wenigen Tagen, kurz nach der E-Mail an den Mandanten, an seinen Vater verkauft hatte. Er gibt an, die Uhr seinem Vater übergeben zu haben.

Was können Sie nun tun?

Lösung