Weitere wichtige Urteile zu Online-Auktionen
lLG Hof, JurPC Web-Dok 368/2002: Ist der Verkäufer Unternehmer und der Käufer Verbraucher, besteht ein Widerrufsrecht gemäß § 312 d BGB
lOLG Köln, JurPC Web-Dok 364/2002: Es besteht kein Anscheinsbeweis dafür, dass der Inhaber des Accounts, mit dem das Gebot abgegeben wurde, auch selbst das Gebot abgegeben hat
lDer Käufer kann sich mit der Behauptung, ein Dritter habe seinen Account benutzt, „aus der Affaire ziehen“, da der Verkäufer regelmäßig nicht beweisen kann, wer den Account benutzt hat
ØFragwürdige Entscheidung
lLG Berlin, JurPC Web-Dok 43/2004: Bei Online-Auktionen ist regelmäßig ein Versendungskauf gemäß § 447 BGB vereinbart, die Gefahr geht mit der Übergabe an die Post auf den Käufer über
lAG Duisburg, 27 C 4288/03, Computerbild 10/2004, 5: Wird das Angebot vom Anbieter vor Ende der Auktion zurückgezogen, hat der Anbieter einem Bieter, der dadurch daran gehindert wird, sein Gebot abzugeben, Schadenersatz zu leisten
ØFragwürdige Entscheidung, da der Bieter nicht beweisen kann, dass er nicht überboten worden wäre.
lWeitere Urteile:
http://www.internet4jurists.at/e-commerce/sonderformen2.htm