Taktisches Vorgehen
lSchreiben an den Gegner:
lAufforderung, die Uhr Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises herauszugeben
lFristsetzung
ØErfüllung der Bedingung gem. § 281 Abs. 1 BGB
Øhier nicht unbedingt nötig, da Gegner die Herausgabe bereits verweigert hat
lAufforderung, eine erneute Versteigerung zu unterlassen, Schadenersatzforderung androhen
lWenn der Gegner die Uhr nicht herausgibt:
lKlage auf Herausgabe der Uhr Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises
lHilfsweise: Klage auf Schadenersatz (§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 Satz 1 BGB)
lPositives Interesse: Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der Uhr
ØHilfsantrag ist grundsätzlich sinnvoll, da die Uhr bis zum Ende des Verfahrens nicht mehr vorhanden sein kann