Verbindlicher Vertragsschluss?
l§ 9 Nr. 1 EBay-AGB: Das Einstellen eines Artikels ist ein verbindliches Angebot an den höchsten Bieter. Annahme durch Abgabe des höchsten Gebots (§ 9 Nr. 2)
lDie rechtliche Beurteilung von Willenserklärungen bei Online-Versteigerungen war in der Rechtsprechung zunächst umstritten:
lLG Münster, JurPC Web-Dok 60/2000 (ricardo.de): Versteigerungsangebot kein bindendes Angebot, sondern nur invitatio ad offerendum, da Angebot nicht hinreichend bestimmt, vorweggenommene Annahmeerklärung einschränkend auszulegen, keine Annahme eines Angebotes unter Einstandspreis, da sonst unangemessene Benachteiligung des Verkäufers
lOLG Hamm, JurPC Web-Dok 255/2000 (Berufung): bindendes Vertragsangebot durch Eröffnung der Versteigerung, durch die zeitliche Begrenzung der Versteigerung hinreichend bestimmt, keineBenachteiligung des Verkäufers, da dieser bewusst das Risiko eingeht, unter Einkaufspreis zu verkaufen
lGrundsatzurteil des BGH, JurPC Web-Dok 255/2001 (Revisionsinstanz)
lFreischaltung eines Versteigerungsangebots ist wirksames Angebot
ØDer Vertrag ist wirksam zustande gekommen
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