Vorbereitung des weiteren Vorgehens
lBeweissicherung:
lAlle Seiten der betreffenden Online-Auktion auf ebay.de aufrufen und ausdrucken
ØDer Gegner könnte vor Gericht bestreiten, dass die Auktion stattgefunden hat. Bis dahin sind die Auktionsseiten möglicherweise gelöscht.
lDen Mandanten bitten, sämtliche E-Mails aus der Versteigerung auszudrucken und mitzubringen
ØDer Gegner könnte vor Gericht bestreiten, dass der Mandant den Zuschlag erhalten hat.
lDie AGB von EBay ausdrucken
lBenutzerkennung bei E-Bay einrichten und den gesamten Weg der Einrichtung mit Ausdrucken dokumentieren
ØSo kann dokumentiert werden, dass jeder, der an einer Auktion teilnehmen will, die AGB angezeigt bekommt und bestätigen muss.
ØNachweis der Einbeziehung der AGB in den Vertrag (§ 305 Abs. 2 BGB, vgl. OLG Hamburg, JurPC Web-Dok 288/2002, LG Essen, JurPC Web-Dok 287/2003)
lRechtliche Beurteilung eines Vertragsschlusses via EBay:
lÜberprüfung des Ablaufs der Versteigerung, Willenserklärungen?
lÜberprüfung der AGB
Ø