Taktisches Vorgehen
lAbmahnung des Konkurrenten
lBei Weigerung, den Verstoß zu beseitigen, Antrag auf einstweilige Verfügung
lSchreiben an den Suchmaschinenbetreiber
lHinweis auf den Verstoß gegen die „Netiquette“
lDer Betreiber hat ein Interesse an der Bekämpfung solcher Verstöße, da sie die Suchergebnisse unbrauchbar machen
ØSchnelle und effektive Beseitigung des Problems
ØDer Suchmaschinenbetreiber ist kein Gegner, er steht auf der gleichen Seite!