Weiteres Vorgehen bei negativer Reaktion des Gegners
lAntrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
lVerfügungsgrund: Dringlichkeitsvermutung analog § 25 UWG
lumstritten, dagegen OLG Hamm K&R 2000, 90, OLG Düsseldorf GRUR-RR 2002, 212, dafür OLG Dresden CR 1999, 589, OLG Frankfurt MarkenR 2002, 296, OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 345, OLG Stuttgart WRP 1997, 118
lWiderlegt, wenn EV mehr als 4-6 Wochen nach Entdeckung des Verstoßes EV beantragt wird
lAntrag, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden
lAntrag, den Gegner zur Unterlassung zu verurteilen
lAntrag, den Gegner zur Freigabe zu verurteilen
lLiteraturmeinung: in EV nicht zulässig, da Vorwegnahme der Hauptsache (Stöckel/Lüken, Handbuch Markenrecht, Teil 3 D V 2. c))
lRechtsprechung verurteilt im EV-Verfahren regelmäßig zur Freigabe – zu Recht, da ein Unterlassen der Domainbenutzung ohne Freigabe praktisch nicht möglich ist
lKein Antrag auf Übertragung der Domain
lBejaht im EV-Verfahren LG Saarbrücken, JurPC Web-Dok 175/2001
lDagegen BGH, JurPC Web-Dok 139/2002 –shell.de: Kein Anspruch
ØDispute-Eintrag ist unverzichtbar
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