Überprüfung des Sachverhalts
lIst der Gegner noch Inhaber der Domain?
lÜberprüfung bei denic, http://www.denic.de/de/whois/
lWird unter der Domain eine Website betrieben?
lKontrolle der Website auf Angebote im Schutzbereich der Marke
lKontrolle auf Anhaltspunkte für die Nutzungsdauer der Domain
lDie Gegenseite könnte durch ein langjähriges Web-Angebot unter der Domain ältere Rechte als der Mandant erworben haben (Unternehmenskennzeichen, § 5 Abs. 2 MarkenG, Werktitel, § 5 Abs. 3 MarkenG – LG Stuttgart MMR 2003, 675)
lKontrolle des Impressums, Feststellung des Geschäftsführers
lKontrolle der Website auf mögliche weitere Verstöße (z. B. UWG)
lUnbedingt von allen wichtigen Seiten Ausdrucke anfertigen
lSicherung von Beweismitteln, da sich im Internet schnell etwas ändert
lHat der Gegner seinerseits Markenrechte an dem Begriff?
lÜberprüfung in der Datenbank des DMPA, https://dpinfo.dpma.de/