Domain-Namen und Markenrecht
lKollision von Markenrecht und Domain-Namen:
lAuf der einen Seite: Marke, für bestimmte Waren und Dienstleistungen geschützt, auf der anderen Seite: Domain, genutzt für die gleichen Waren / Dienstleistungen
ØMarkenrechtsverletzung, Unterlassungsanspruch des Markeninhabers, § 14 Abs. 2 MarkenG
ØStändige Rechtsprechung seit OLG Düsseldorf, JurPC Web-Dok 98/1999 = http://www.jurpc.de/rechtspr/19990098.htm (epson.de)
ØVom BGH bestätigt in der Entscheidung „shell.de“, JurPC Web-Dok 139/2002 = http://www.jurpc.de/rechtspr/20020139.htm
¡Reine Registrierung einer Marke als Domain-Namen (ohne Nutzung)
ØLange umstritten (dafür OLG Stuttgart MMR 1998, 543 – steiff.com, dagegen OLG Karlsruhe JurPC Web-Dok. 17/2002 – dino.de
ØBGH in shell.de: Registrierung genügt, da sie Berechtigten ausschließt
vBeide haben Rechte an der Bezeichnung:
ØVorrang des prioritätsälteren Rechts, § 6 Absatz 1 MarkenG