Taktisches Vorgehen:
lWiderspruch einlegen, § 68 Abs. 1 VwGO
lNotwendiges Vorverfahren zur Hauptsacheklage
lLöst bei Erfolg im einstweiligen Rechtschutz aufschiebende Wirkung aus
lEinstweiliger Rechtschutz vor dem Verwaltungsgericht:
lAntrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, § 80 Abs. 5 VwGO
lFormelles Argument: Keine Begründung des Sofortvollzugs, Verstoß gegen § 80 Abs. 3 VwGO
lMaterielle Argumente:
lMDStV nicht auf Access-Provider anwendbar
lVorgeschlagene Sperrmaßnahmen teilweise ungeeignet, teilweise nicht verhältnismäßig
lHauptsacheverfahren
lGründliche Vorbereitung auf eine mögliche „Gutachterschlacht“:
lVeröffentlichungen studieren
lNach möglichen Gutachtern erkundigen
lGgf. Parteigutachten einholen
lMandant auf ein wahrscheinlich sehr langes Verfahren einstimmen
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