Erste Maßnahmen
lEmpfehlung, Sperrung vorerst durchzuführen
lDie Landesmedienanstalt hat den Sofortvollzug angeordnet
ØRechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung, § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO
ØMissachtung der Sperrverfügung wäre eine Ordnungswidrigkeit, § 24 Abs. 1 Nr. 15 MDStV, Strafrahmen bis zu EUR 250.000
lWahl der Sperrmöglichkeit, die den geringsten Aufwand / Eingriff bedeutet
lSicherung von Beweisen
lAusdrucke der fremden Website anfertigen
lBenutzerstatistiken sichern
lAus den Logfiles eines Proxy-Servers kann sich ergeben, wie oft die Benutzer die fragliche Seite aufgerufen haben
ØGeringe Aufrufhäufigkeit kann ein Argument im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung sein
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