Taktisches Vorgehen bei vollmachtloser Abmahnung
lDie Abmahnung unverzüglich unter Verweis auf die fehlende Vollmacht zurückweisen
lGleichzeitig eine selbst formulierte UVE abgeben
lKostenerstattungsansprüche unter Verweis auf die Unwirksamkeit der Abmahnung zurückweisen