Die berechtigte Abmahnung
lVermeidet beim Rechtsverletzer Gerichtskosten
lGibt ihm die Möglichkeit, die Sache schnell und kostengünstig „aus der Welt zu schaffen“
lDaher: Pflicht zur Übernahme der gegnerischen Anwaltskosten aus GoA (verschuldensunabhängig)
lständige Rechtsprechung des BGH (BGHZ 52, 393, NJR-RR 2002, 1494), in der Literatur umstritten
lVoraussetzung: Hinzuziehung eines Anwalts erforderlich
ØAnsonsten: nur Anspruch auf Kostenpauschale